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Am 17. Dezember 2020 wurde die Petition im Deutscher Bundestag beraten und mit Beschluss des Deutscher Bundestag das Petitionsverfahren beendet. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss liegt mit Schreiben an den Weinbauverband Sachsen e.V. vom 27. Januar und an Dr. Thomas de Maizière vom 29. Januar 2021 vor.

"Um die Bundesregierung auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen, empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregierung - dem BMAS - zu überweisen, soweit es um die Überprüfung der Befreiungsmöglichkeit geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."

Chronik

Im Frühjahr 2015 bekamen viele Hobbywinzer in Sachsen von der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) Post und wurden unterrichtet, daß sie in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind. Die Versicherungspflicht wurde rückwirkend für das Beitragsjahr 2014 angekündigt. Der Weinbauverband Sachsen e.V. erarbeitete in Zusammenarbeit mit Winzern eine Petition zur Einreichung bei dem Petitionsausschuss des Deutscher Bundestag.

Am 24. Mai 2018 übergaben der Weinbauverband Sachsen e.V. Herrn Dr. Thomas de Maizière am Fuße des Ballberg in Radebeul-Oberlößnitz die Petition hinsichtlich der Befreiung der Hobby-Winzer von der Beitragspflicht zur Unfallversicherung in der SVLFG mit 2.891 Unterschriften. Die Sächsische Zeitung berichtete ausführlich in einem Artikel am 25. Mai 2018.


Am 6. Juni 2018 übergab der Bundestagsabgeordnete Herr Dr. Thomas de Maizière die Petition an den sächsischen Bundestagsabgeordneten Herrn Marian Wendt MdB, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutscher Bundestag. Damit galt die Petition als eingereicht.

Bereits am 23. Juli 2018 antwortete der Petitionsausschauss mit Bezug auf eine Stellungsnahme des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) vom 29. Juni 20018 auf die Petition. Am 12. Oktober 2018 antwortete der Weinbauverband Sachsen e.V. seinerseits mit einem Schreiben an den Petitionsausschuss.

Am 21. März 2019 schickte Herr Dr. Thomas de Maizière ein Unterstützerschreiben für die Petition an den Petitionsausschuss. Herr Dr. Thomas de Maizière wird dadurch weiter vom Petitionsausschuss in der Sache informiert. Am 13. Mai 2019 fand ein Berichterstattergespräch des Petitionsausschusses statt. Mit Schreiben vom 21. März 2020 an Herr Dr. Thomas de Maizière nahm der Weinbauverband Sachsen e.V. Stellung zum Inhalt des Berichterstattergespräches.

Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss des Deutscher Bundestag vom 4. Januar 2021 hat auszugweise folgenden Inhalt:

1. Der Petition ist eine Unterschriftenliste mit 513 Mitzeichnungen beigefügt.
2. Diesen etwa 85 Euro Jahresbeitrag steht auf der anderen Seite das gesamte Leistungspaket der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber. Unabhängig von der Höhe des Beitrages erhalten die Kleinwinzer die gleichen Geld- und Sachleistungen wie Unternehmer, die einen deutlich höheren Beitrag bezahlen.
3. Der Petitionsausschuss hält die bestehenden Regelungen für die Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung grundsätzlich für sachgerecht. Allerdings sprechen aus seiner Sicht durchaus auch Gesichtspunkte für eine Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten nach § 5 SGB VII. Zudem haben ihn in den vergangenen Jahren verstärkt Eingaben mit dieser Zielsetzung erreicht.
4. Um die Bundesregierung auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen, empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregierung - dem BMAS - zu überweisen, soweit es um die Überprüfung der Befreiungsmöglichkeit geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Das BMAS antwortete mit Schreiben vom 12. Juli 2022 vertreten durch den Leiter des Referates "Gesetzliche Unfallversicherung" Herrn Torsten Schmidt-Schauerte auf die schriftliche Anfrage des Weinbauverband Sachsen e.V. vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Neupold und nahm wie gewohnt Stellung mit der alten Argumentation. Auf den Punkt 3. zur Beschlussempfehlung vom 4. Januar 2021 wurde nicht eingegangen: 3. ... Allerdings sprechen aus seiner Sicht durchaus auch Gesichtspunkte für eine Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten nach § 5 SGB VII. Zudem haben ihn in den vergangenen Jahren verstärkt Eingaben mit dieser Zielsetzung erreicht. Desweiterem haben die Kleinwinzer mit der Heranziehung zur Beitragspflicht in der Unfallversicherung der ZVLFG zwar das Wahlrecht zur Vertreterversammlung der SVLFG erhalten aber noch immer wird ihnen kein Mitspracherecht in der Vertreterversammlung eingeräumt.

Der Weinbauverband Sachsen e.V. erlebte seit der Pflichtveranlagung der sächsischen Kleinwinzer durch die SVLFG im Jahr 2015 und dem Einreichen der Petition beim Petitionsausschuss des Deutscher Bundestag durch den Weinbauverband Sachsen e.V. im Jahr 2018 bis heute eine wechselhafte Geschichte in der Besetzung des Vorsitzenden des Vorstandes:

- Herr Lars Klitzsch
- Herr Michael Thomas
- Herr Frank Neupold
- Herr Felix Hößelbarth

Zusammenfassung

Der Weinbauverband Sachsen e.V. hat einen Achtungserfolg errungen. Anfänglich wollte der Petitionsausschuss des Deutscher Bundestag die Petition zügig zurückweisen. Nach zweieinhalb Jahren Diskussion wurde die Petition an das BMAS überwiesen. Auf die Streichnung des § 659 Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz - UVNG - und der Wiederaufnahme in das SGB VII ist weder der Petitionsausschuss noch das BMAS eingegangen.

Anmerkungen

zu 1.) Der Weinbauverband Sachsen e.V. hat am 24. Mai Herrn Dr. Thomas de Maizière die Petition mit 2.891 gültigen Unterschriften übergeben.

zu 2.) Der Satz "Unabhängig von der Höhe des Beitrages erhalten die Kleinwinzer die gleichen Geld- und Sachleistungen wie Unternehmer, die einen deutlich höheren Beitrag bezahlen." hält sich hartnäckig in der Argumentation des BMAS und der SVLFG. Richtig ist, daß die Kleinwinzer im Falle eines Unfalles die gleichen Leistungen erhalten, wie ein größerer Betrieb. Falsch ist, daß sie dafür einen deutlich geringeren Beitrag bezahlen. Das Gegenteil ist der Fall. Unfälle passieren immer noch in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche. Die Kleinwinzer bezahlen einen wesentlich höheren Beitrag pro Hektar als ein großer Betrieb.

Bildnachweis:
[1] Rembrand Ulrich

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